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Massnahmen gegen das Auftreten der Vogelgrippe
16. November 2016
In den letzten Tagen sind rund um den Bodensee Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln aufgetreten. Sämtliche bekannten Geflügelhaltungen wurden vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen angeschrieben und auf die Bestimmungen der Amtsverordnung aufmerksam gemacht worden. In der Amtsverordnung sind die Gebiete festgelegt, in welchen besondere Massnahmen gelten – dies betrifft auch die Gemeinde Au. Alle Geflügelhalter sind dazu verpflichtet, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Da längst nicht alle Klein- und Kleinstgeflügelhaltungen registriert sind, möchten wir Sie bei dieser Gelegenheit aufrufen, nicht registrierte Haltungen der Gemeinde Au, Front-Office, Tel. 071 747 02 10 oder E-Mail: info@au.ch zu melden. Weitere, laufend aktualisierte Informationen zum Seuchengeschehen finden Sie hier.

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