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Öffentliche Planauflage: Teilstrassenplan Büchelstrasse
21. September 2016
Der Gemeinderat hat am 12. September 2016 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) genehmigt: Teilstrassenplan «Büchelstrasse» 1:500, Gemeindestrasse 3. Klasse. Der neue Strassenverlauf ist im Gelände abgesteckt. Der Planerlass liegt während 30 Tagen, d. h. vom 24. September bis am 24. Oktober 2016, im Gemeindehaus Au, Bausekretariat (Parterre Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den vorgenannten Erlass beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu erhalten.

Den Teilstrassenplan finden Sie im angehängten Dokument.

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