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Das Abbrennen von Feuerwerken ist bewilligungspflichtig
7. September 2016
Es wird immer wieder festgestellt, dass Feuerwerke abgebrannt werden. Am 1. August und am Silvester darf man das auch ganz offiziell und ohne Bewilligung. Hingegen sind Feuerwerke an allen anderen Tagen bewilligungspflichtig. Das Gesuch kann bei der Gemeinderatskanzlei oder elektronisch als PDF (siehe Link unten) bezogen werden. Es ist vollständig ausgefüllt mindestens einen Monat vor der geplanten Veranstaltung, an der das Feuerwerk abgebrannt werden soll, der Gemeinde-ratskanzlei, Kirchweg 6, Au (info@au.ch), einzureichen.

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