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Teilzonenplan «Dreispitz», Heerbrugg, Referendumsvorlage
6. Juli 2016
Der Teilzonenplan «Dreispitz» (Grundstücke Nr. 754, 755 und 756) wurde vom Gemeinderat am 29. Februar 2016 erlassen. Nach dem Planverfahren untersteht dieser vom 8. Juli bis 16. August 2016 dem fakultativen Referendum. Das Quorum für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens beträgt 400 Unterschriften. Der Teilzonenplan kann als PDF eingesehen werden (siehe unten). Die Referendumsbegehren müssen eindeutig abgefasst sein und dürfen keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]). Ein Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

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