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Öffentliche Planauflage, Teilstrassenplan Spieglerenstrasse
8. Juni 2016
Der Gemeinderat hat am 6. Juni 2016 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) genehmigt: Teilstras-senplan «Spiegleren» 1:500, Gemeindestrasse 3. Klasse. Der neue Strassenverlauf ist im Gelände abgesteckt. Der Planerlasse liegt während 30 Tagen, d.h. vom 13. Juni bis 12. Juli 2016 im Gemeindehaus Au, Bausekretariat (Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den vorgenannten Erlass beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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