Kopfzeile

Einbürgerungen: Amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auflage
8. Juni 2016
Der Einbürgerungsrat beschliesst über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Seine Beschlüsse unterliegen dem Auflage- und Einspracheverfahren. Die Einzelheiten des Auflage- und Einspracheverfahrens sind in den Art. 20 bis 33 des kantonalen Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.2) geregelt. Der Einbürgerungsrat von Au hat mit Beschluss vom 25. Mai 2016 folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Au erteilt:
  • De Martis Loredana, geb. 07.05.1995, von Italien, wohnhaft Hauptstrasse 14, Au
  • Kastrati Shkurte, geb. 26.08.1991, von Kosovo, wohnhaft Gutenbergstrasse 14, Heerbrugg
  • Peric Tomislav, geb. 09.02.1984, mit Peric Marina, geb. 23.05.1984, mit Peric Gabriel, geb. 24.06.2011, mit Peric Lorena, geb. 19.02.2015, alle von Kroatien, wohnhaft Bahnhofstrasse 8, Au
  • Veliji Ruzhdi, geb. 12.10.1984, von Serbien, wohnhaft Gies-senstrasse 9a, Au
  • Hajrizi Tejhana, geb. 23.06.1993, von Serbien, wohnhaft Karl-Völker-Strasse 8, Heerbrugg
Die Dossiers der genannten Personen liegen vom Donnerstag, 9. Juni 2016, bis Montag, 11. Juli 2016, in der Gemeindeverwaltung (Büro 2) öffentlich auf. Für die Einsicht in die Auflagedossiers ist mit Herrn Stefan Eigenmann, Tel. 071 747 02 21, vorgängig ein Termin zu vereinbaren. Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Au können während der Auflagefrist Einsicht in die Auflagedossiers nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat einzureichen.

Fusszeile