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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen, Öffentliche Planauflage
13. April 2016
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist folgendes Plangenehmigungsgesuch der Politischen Gemeinde Au, Kirchweg 6, 9434 Au eingegangen:

Projekt S-168766.1, Transformatorenstation Auenstrasse, Parzelle 277/27, Koordinaten: 765967/255650; Projekt L-162510.2, 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Giessenstrasse und Auenstrasse, Einführung in die neue Trafostation 45 Auenstrasse (inkl. Ersatz des Kabels); Projekt L-224499.1, 20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Dischler und Auenstrasse.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 19. April 2016 bis zum 18. Mai 2016 im Gemeindehaus Au, Bauverwaltung, Büro 4 und 5, während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach Art. 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach Art. 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Abt. Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, einzureichen.

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