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Öffentliche Planauflage, Teilzonen- und Überbauungsplan Dreispitz
16. März 2016
In Anwendung von Art. 29 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1) hat der Gemeinderat folgende Sondernutzungspläne genehmigt:
  • Teilzonenplan «Dreispitz» 1:1'000 vom 24. Februar 2016 für die Grundstücke Nr. 754, 755, 756
  • Überbauungsplan «Dreispitz» 1:500 vom 24. Februar 2016 mit besonderen Vorschriften für die Grundstücke Nr. 754, 755, 756
Die Planerlasse liegen während 30 Tagen vom 18. März bis 18. April 2016 im Gemeindehaus Au, Bauverwaltung (Parterre Büro 4/5), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die vorgenannten Erlasse beim Gemeinderat Au Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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