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Referendumsvorlage: Nachtrag Wasserwerk Mittelrheintal
16. März 2016
Die bisherige Vereinbarung betreffend des Wasserwerks Mittelrheintal erfordert durch den Beitritt der Gemeinde Berneck eine Änderung, welche die Zustimmung der bisherigen Mitgliedsgemeinden sowie der zuständigen kantonalen Behörden voraussetzt. Bei der Referendumsvorlage (fakultatives Referendum nach Art. 12 Gemeindeordnung Au) geht es um die Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) samt Nachtrag. Die Vereinbarung und der Nachtrag unterstehen vom 17. März bis 25. April 2016 dem Referendum und liegt beim Front-Office öffentlich auf. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 400 gültige Unterschriften. Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden und ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative).

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