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Lehmenstrasse und Hangetweg, öffentliche Auflagen
2. März 2016
Verkehrsberuhigung, Lehmenstrasse, Au Der Gemeinderat hat am 2. November 2015 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Lehmenstrasse erlassen. Die Kantonspolizei hat die Standorte der Elemente geprüft und befürwortet. Teilstrassenplan Umlegung Hangetweg Der Gemeinderat hat am 29. Februar 2016 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) genehmigt: Teilstrassenplan «Umlegung Hangetweg» 1:500, Gemeindeweg 3. Klasse. Der neue Wegverlauf zwischen dem oberen Hanget-weg und dem Kobelweg ist im Gelände abgesteckt. Die beiden Planerlasse liegen während 30 Tagen, d.h. vom 4. März bis 4. April 2016, im Gemeindehaus Au, Bausekretariat (Parterre Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den vorgenannten Erlass beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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Situation Teilstrassenplan Umlegung Hangetweg.pdf Download 1 Situation Teilstrassenplan Umlegung Hangetweg.pdf

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