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Kantonaler Richtplan 15, öffentliche Auflage
2. März 2016
Der St. Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet, damit die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht aufgenommen werden können. Ab sofort bis am 31. März 2016 wird der Entwurf der Richtplan-Anpassung 15 öffentlich aufgelegt. Der Entwurf sieht folgende Anpassungen vor: Mit der im Jahr 2014 in Kraft gesetzten Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (SR 700; abgekürzt RPG) wurden Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen grundsätzlich von der Baubewilligungspflicht befreit. Davon ausgenommen sind Solaranlagen auf Kulturdenkmälern von kantonaler oder auch nationaler Bedeutung. Im Richtplan wird klargestellt, inwiefern es sich bei den im Richplan aufgeführten schützenswerten Ortsbildern von kantonaler Bedeutung um Kulturdenkmäler im Sinn der revidierten RPG handelt, wo die Baubewilligungspflicht also weiterhin gilt. Weil der Handlungsbedarf im Abfallbereich weiterhin gross ist, werden in den Abfallplanungsregionen St. Gallen-Rorschach und Rheintal je ein Standort für eine Inertstoffdeponie, in der Abfallplanungsregion Wil-Toggenburg ein Standort für die Ablagerung von ausschliesslich unverschmutztem Aushubmaterial für den Eintrag in den Richtplan vorgeschlagen.
Die Bevölkerung ist eingeladen, an der Anpassung 15 des Richtplans des Kantons St. Gallen mitzuwirken. Der Anpassungsentwurf 15 kann bei den Gemeinderatskanzleien, beim Empfang des Baudepartementes, Lämmlisbrunnenstrasse 54, St. Gallen, oder im Internet unter www.areg.sg.ch eingesehen werden. Anregungen sind bis 31. März 2016 schriftlich mit kurzer Begründung an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zu richten.

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