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Kommunalwahlen vom 25. September 2016
18. Februar 2016
Wahlvorschläge bis 30. Juni 2016
Am 25. September 2016 finden die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden dann der Gemeindepräsident, die Mitglieder des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission für die Amtsdauer 2017 bis 2020. Die Wahlvorschläge für die Kandidaturen um das Gemeindepräsidium, für einen Sitz im Gemeinderat oder der Geschäftsprüfungskommission müssen bis spätestens Donnerstag, 30. Juni 2016, 12.00 Uhr, eingereicht werden (Poststempel genügt nicht). Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn dieser von 15 in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterschrieben wurde und die Kandidierenden ihr Einverständnis zur Kandidatur erklärt haben. Die Formulare für die Wahlvorschläge und die Zustimmungserklärungen zur Kandidatur sind bei der Gemeinderatskanzlei oder online auf hier erhältlich. Die Gemeinderatskanzlei prüft die eingereichten Wahlvorschläge und lässt die Stimmzettel drucken.

2. Wahlgang
Die Kommunalwahlen werden im Majorzwahlverfahren durchgeführt. Das heisst, dass die Kandidierenden für die Wahl im ersten Wahlgang das absolute Mehr (1/2 der Stimmen + 1) erreichen müssen. Wird das absolute Mehr für einen der Sitze nicht erreicht, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Dieser findet am 27. November 2016 statt. Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang sind bis Montag, 3. Oktober 2016, 12.00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei einzureichen (Poststempel genügt nicht). Wenn für den zweiten Wahlgang nur so viele Wahlvorschläge eingehen, wie Mandate zu vergeben sind, ist auch eine stille Wahl möglich.

Last-Minute-Kandidaten
Entschliesst sich jemand erst nach Ablauf der Einreichefrist zur Kandidatur, steht dem grundsätzlich nichts entgegen. Diese «Last-Minute-Kandidaten» erscheinen aber nicht auf dem vorgedruckten Stimmzettel. Sie müssen ihre Kandidatur auf anderem Weg bekannt machen.

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