Der Gemeinderat hat am 8. Februar 2016 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) genehmigt:
Teilstrassenplan «Gehweg Fasanenstrasse» 1:500. Dieser Planerlass liegt während 30 Tagen, vom 19. Februar bis 21. März 2016, im Gemeindehaus Au, Bausekretariat (Parterre Büro 5), öffentlich auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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Teilstrassenplan Fasanenstrasse Heerbrugg.pdf | Download | 0 | Teilstrassenplan Fasanenstrasse Heerbrugg.pdf |