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Hundelösung 2016
3. Februar 2016
Die Hundetaxe für das Jahr 2016 wird wie im Vorjahr wieder mit einer Rechnung erhoben. Es ist folgendes zu beachten:
  • Alle Welpen müssen innerhalb von drei Monaten einen Mikrochip bekommen und in der Amicus Datenbank registriert werden (www.amicus.ch).
  • Gemäss kantonalem Hundegesetz sind alle Hunde im Alter von mehr als fünf Monaten melde- bzw. taxpflichtig.
  • Die Hundetaxe für einen Hund beträgt gemäss Hundereglement (in Kraft seit 1. Januar 2012) CHF 100, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 150.
  • Die Neuanschaffung eines Hundes muss den Einwohnerdiensten gemeldet werden.
  • Die Hundehalter sind verpflichtet, Adressänderungen, Halter- bzw. Besitzerwechsel und das Ableben des Hundes dem Einwohnerdienste und der Amicus Datenbank zu melden.
  • Aufgrund der neuen Tierschutzverordnung müssen Hundehalter einen Theorie- und Praxiskurs (Sachkundenachweis) absolvieren. Die Kursnachweise müssen dem Einwohnerdienst zugestellt werden.
Hundekurse
Der Theoriekurs zur Hundehaltung ist von allen Personen zu absolvieren, welche bis anhin noch nie Halter eines Hundes waren. Da der Kurs grundsätzlich vor dem Erwerb eines Hundes besucht werden muss, ist der Nachweis bereits im Zeitpunkt des Erwerbs einzureichen. Der Praxiskurs ist mit jedem neuen Hund innerhalb eines Jahres seit Neuanschaffung des Tieres zu absolvieren.

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