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Individuelle Prämienverbilligung
6. Januar 2016
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2016 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2016 massgebend.

Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv können eine Selbstberechnung vorgenommen und das Formular heruntergeladen werden. Das Formular können Sie auch bei der AHV-Zweigstelle beziehen. Bitte beachten Sie die Einreichfrist bis 31. März 2016. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Die AHV-Zweigstelle kann Sie persönlich beraten. Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.ch/ipv oder über Tel. 071 282 61 91.

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