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Tempo 30 Zone, Walzenhauserstrasse
9. Dezember 2015
An der Walzenhauserstrasse sind mit der Tempo 30 Zone die Kreuzungen mit Rechtsvortritt signalisiert worden. In Tempo 30 Zonen gilt der Grundsatz, dass alle Kreuzungen mit Rechtsvortritt signalisiert sind. Rechtsvortritte tragen dazu bei, dass die Verkehrsteilnehmer langsamer unterwegs sind. Ein Augenschein mit der Kantonspolizei vor Ort hat gezeigt, dass an den Kreuzungen Walzenhauserstrasse/Hangetweg und Walzenhauserstrasse/Teuchelgasse eine spezielle Situation herrscht. Die Sichtweiten sind nicht eingehalten (Übersichtlichkeit). Aus diesem Grund werden die beiden Kreuzungen mit dem Signal «Stop» und einem beheizbaren Verkehrspiegel versehen. Die definitive Bewilligung der Kantonspolizei steht zurzeit noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die entsprechende Markierung angebracht. Die Rechtsvortritte im Bereich der Littenbachbrücke (Bachstrasse, Kobel- und Friedhofweg) werden mit einer zusätzlichen Markierung verdeutlicht.
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Walzenhauserstrasse

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