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Bauten zurückbauen: Einhaltung Gewässerraum, revidierte Gesetzgebung
25. November 2015
Seit 1. Juni 2011 ist die revidierte Gewässerschutzverordnung (SR 814.201) in Kraft. Sie enthält auch Vorschriften über die Schaffung eines Gewässerraumes für fliessende und stehende Gewässer. Dieser Gewässerraum dient einerseits der Sicherstellung des Hochwasserschutzes und andererseits sollen damit die natürlichen Funktionen des Gewässers (Biodiversität) gewährleistet werden.
Anlässlich einer offiziellen Begehung entlang von Gemeindegewässern wurde festgestellt, dass verschiedene Grundeigentümer zum Teil unbewilligte Bauten und Anlagen, Zäune, etc. im Gewässerraum erstellt haben. Diese müssen spätestens nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Vorschriften zurückgebaut sein (Ende 2018). Wir bitten Sie, allfällige Rückbauten rechtzeitig zu planen und keine weiteren Bauten und Anlagen im Gewässerraum zu erstellen. Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen Ruedi Engeli, Bereichsleiter Bau/Liegenschaften (Tel. 071 747 02 19), gerne zur Verfügung. Unterstützen sie uns in der Aufgabe, den Gewässern die gebührende Sorge zu tragen und leisten Sie damit auch einen wichtigen Beitrag an den Hochwasserschutz. Herzlichen Dank!

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