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Dammsicherungsmassnahmen
28. Mai 2015
Nachdem durch das Projekt Rhesi sowohl auf der Schweizer wie auf der Österreicher Seite punktuell Mängel an den bestehenden Rheindämmen festgestellt wurden, hat die Internationale Rheinregulierung Sofortmassnahmen beschlossen und sogleich mit der Ausführung begonnen. Da sich bei Au, St. Margrethen und Höchst gleich mehrere wichtige Grundwasserfassungen befinden, gelten für die Sicherungsmassnahmen des Rheindamms besondere Regeln. Die später einzubauenden Dichtwände dürfen nur so tief in den Grund ragen, dass sie den Grundwasserfluss nicht beeinträchtigen. Das verlangt beim Lehnenviadukt zwischen Au und St. Margrethen Sondierungen des Untergrunds. Das Einbringen von Dichtwänden im Rheindamm zwischen Au, St. Margrethen und Mäder ist aber nur ein erster Schritt. «Mit den Sofortmassnahmen an den Dämmen kann zwar das heutige Schutzziel von 3'100 m3/s sichergestellt werden, aber noch immer ist das Sicherheitsniveau nicht auf den Oberlauf des Alpenrheins abgestimmt», hält Rheinbauleiter Daniel Dietsche fest. Eine Erhöhung der Abflusskapazität auf mindestens 4'300 m3/s sei deshalb auch nach den aktuellen Sicherungsmassnahmen notwendig. Die Arbeiten für die Rammsondierungen als Vorbereitung für die weiteren Planungen haben am 26. Mai 2015 begonnen und dauern fünf Tage.
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