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Referendumsvorlage Erlass eines Pilzschutzreglementes
30. Oktober 2014
Bei der Referendumsvorlage gemäss Art. 12 der Gemeindeordnung geht es um den Ersatz der bisherigen Pilzschutzbestimmung durch ein neues, einheitliches Pilzschutzreglement. Die Gemeinderäte der Gemeinden Thal bis Rüthi haben das neue Reglement erlassen. Die Referendumsfrist läuft vom 5. November bis 15. Dezember 2014. Das Reglement kann auf der Gemeinderatskanzlei (Büro 7) eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 400 Unterschriften. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]). Ein Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

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