Kopfzeile

Umwelttipps
1. Oktober 2014
Grüngut richtig entsorgen
Die Gärten werden für den Winter hergerichtet. Laub und andere Gartenabfälle fallen in grossen Mengen an. Wohin damit? Grünabfälle dürfen nicht abgelagert, d.h. beispielsweise nicht in den Wald gekippt werden. Grüngut ist ein Wertstoff, der genutzt werden soll, indem er kompostiert oder vergärt wird. Damit kann Energie erzeugt und Erde gewonnen werden. Eine sinnvolle Verwendung ist gewährleistet, wenn das Grüngut der kommunalen Grüngutabfuhr mitgegeben, im eigenen Garten oder auf dem Miststock kompostiert wird. Die Politische Gemeinde Au bietet die Möglichkeit das Grüngut korrekt und sinnvoll zu entsorgen. Das Grüngut wird der Biogasanlage in Widnau zugeführt. Beachten Sie die Angebote im Abfallkalender der Gemeinde.

Mit Holz feuern – aber richtig
Holzfeuerungen sind beliebt, besonders in der kalten Jahreszeit. Werden sie nicht richtig bedient, wird mit dem Rauch eine gesundheitlich bedenkliche Menge an Luftschadstoffen, insbesondere Feinstaub, freigesetzt. Ein Feuer soll, wie eine Kerze, von oben nach unten abbrennen. Die entstehenden Gase strömen damit durch die heisse Flamme und verbrennen vollständig. Rauch und Schadstoffemissionen lassen sich so massiv reduzieren. Um richtig zu feuern, gilt es Folgendes zu beachten: Nur trockenes, naturbelassenes Holz in der zum Ofen passenden Stückigkeit verwenden; Zum Anzünden kein Papier oder Karton, sondern Anzündhilfen, beispielsweise wachsgetränkte Holzwolle, verwenden; Keine Abfälle aus Haushalt oder Garten verbrennen; Rauch bedeutet auch Feinstaub. Beim richtigen Betrieb brennt das Holzfeuer nach spätestens 15 Minuten rauchfrei.

Autowäsche auf Privatplätzen
Es gibt keine grundsätzliche Regelung, die das Waschen von Autos daheim ausdrücklich verbietet. Doch das Gewässerschutzgesetz schränkt die Autowäsche auf Privatplätzen ein. Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen. Das bedeutet beispielsweise, dass die Verwendung von Reinigungsmitteln, wie Shampoo, bei der Autowäsche auf Privatplätzen verboten ist. Nicht jeder Abwasserschacht führt zu einer Kläranlage, manchmal fliesst das Schmutzwasser direkt in ein Gewässer. Wegen des Gewässerschutzes rät das Amt für Umwelt (AFU), Autos in bewilligten Autowaschanlagen zu reinigen. Diese Anlagen sind mit entsprechenden Abwasservorbehandlungsanlagen ausgerüstet und das Abwasser wird korrekt behandelt. Für die Qualität der Autowaschanlagen bürgen regelmässige Kontrollen im Auftrag des AFU. Autowaschanlagen benötigen deutlich weniger Wasser, als bei der Handwäsche verbraucht wird, dies gilt auch für Waschplätze mit Selbstbedienung.

Fusszeile