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Sanierung Auerstrasse, Heerbrugg, Massnahmen Fussgängersicherheit Knoten Eulenweg / Kloterenstrasse
7. August 2014
In Anwendung von Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) legt der Kanton St. Gallen folgenden Planerlass öffentlich auf:
Kantonsstrasse Nr. 1, Au: Sanierung Auerstrasse, Massnahmen Fussgängersicherheit Knoten Eulenweg / Kloterenstrasse - 09.010.005.171, vom Baudepartement genehmigt am 21. Juli 2014. Die Planerlasse liegen während 30 Tagen vom 13. August bis 11. September 2014 im Gemeindehaus Au, Bauverwaltung (Parterre Büro 3), zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist bei der Regierung des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

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