Der vom Gemeinderat am 16. Dezember 2013 erlassene Baulinienplan «Haldenbach, Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a Gewässerschutzverordnung» wurde vom Baudepartement genehmigt und ist damit rechtskräftig. Der Baulinienplan «Verlegung und Offenlegung Haldenbach» vom 27. April 2009 wird damit aufgehoben.