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Einhaltung der Ruhezeiten
19. März 2014
Wenn Pflanzen, Gras und Rasen wachsen und gedeihen, hat das regelmässige Werken in Hausgärten und Vorplätzen Saison. Damit ein friedliches Nebeneinander möglich ist, sind Arbeiten wie Rasenmähen, Häckseln, Motorsägen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten im Freien auf folgende Zeiten beschränkt: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 20.00 Uhr (samstags bis 18.00 Uhr). In der Nachtzeit, welche von 22.00 bis 06.00 Uhr dauert, und an Sonntagen sind alle lärmigen
Arbeiten, Unterhaltungen und Ähnliches untersagt. Mit der nötigen Rücksichtnahme lassen sich Konflikte vermeiden. Bei Unklarheiten hilft in der Regel ein sachlich geführtes Gespräch unter den Betroffenen.

Link zur Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Au
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