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Planverfahren, Baulinienplan «Haldenbach, Festlegung Gewässerraum»
21. März 2014
In Anwendung von Art. 29 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1) hat der Gemeinderat betreffend die Grundstücke Nr. 1508, 1517, 1873, 1218, 1220 und 221 den Baulinienplan «Haldenbach, Festlegung Gewässerraum» erlassen. Dieses Projekt liegt infolge eines Verfahrensfehlers zum zweiten Mal während dreissig Tagen auf der Gemeinderatskanzlei, Kirchweg 6, Au, vom 21. März 2014 bis 21. April 2014 öffentlich auf.
Schriftliche Einsprachen gegen das vorerwähnte Raumplanungsinstrument sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat, Kirchweg 6, 9434 Au, zu richten. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Den Plan in elektronischer Form (PDF-Datei) finden Sie unter "Dokumente".

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