Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können bis Donnerstag, 3. Juli 2014, 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Fristwahrung. Sie finden die entsprechenden Formuale unter dieser Meldung als PDF-Dateien zum ausdrucken (siehe "Dokumente"). Sie können auch bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Der Wahlvorschlag ist von 15 in der Gemeinde stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen. Er muss die Familien- und Vornamen sowie das vollständige Geburtsdatum, den Beruf und die Wohnadresse der Kandidierenden bzw. des Kandidierenden und der Unterzeichnenden beinhalten. Der Wahlvorschlag darf höchstens gleich viele Kandidierende enthalten, als Mandate zu vergeben sind. Zur Wahl dürfen nur Personen vorgeschlagen werden, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
Zugehörige Objekte
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