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Individuelle Prämienverbilligung 2014
23. Januar 2014
Der ordentliche Bezügerkreis wird durch die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden und den Datenlieferanten ermittelt. Dabei bilden die Steuerangaben der Steuerperiode 2012 die Grundlage. Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen erhalten bis Ende Januar 2014 ein mit den persönlichen Daten vorgedrucktes Anmeldeformular zugestellt. Diese Anmeldeformulare sind der SVA St. Gallen direkt einzureichen. Ab 1. Februar 2014 können Personen, die kein Anmeldeformular erhalten haben, eine Selbstberechnung vornehmen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht. Bei einem allfälligen Anspruch kann das Anmeldeformular ab anfangs Februar 2014 heruntergeladen werden. Es ist ab diesem Zeitpunkt auch bei der AHV-Zweigstelle der Politischen Gemeinde Au erhältlich.

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