Plangebiet «Neudorf» (Nr. 6)
- Sonnenstrasse, Abschnitt Littenbach bis Industriestrasse
- Bahnhofstrasse, Abschnitt Littenbach bis Rheinstrasse
- Giessenstrasse, Abschnitt Riedistrasse bis Sonnenstrasse
- Nollenhornstrasse, Abschnitt Industriestrasse bis Sonnenstrasse
- Auenstrasse, Abschnitt Industriestrasse bis Sonnenstrasse
- Rheinstrasse, Abschnitt Littenbach bis Binnenkanal
- Industriestrasse, Abschnitt Hollandiaweg bis südlich Verzweigung Bahnhofstrasse
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).
Die Elemente in der Tempo 30 Zone Neudorf sind bereits rechtskräftig. Diese Auflage betrifft nur noch die Signalisation. Diese kann aus dem untenstehenden Plan entnommen werden. Die Giessenstrasse wird saniert. Deshalb sind für die Giessenstrasse bauliche Elemente vorgesehen. Diese sind dem zweiten Plan (Ergänzung Giessenstrasse) zu entnehmen.
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Zugehörige Objekte
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Massnahmenplan Tempo 30 Zone Neudorf.pdf | Download | 0 | Massnahmenplan Tempo 30 Zone Neudorf.pdf |
Ergänzungen Giessenstrasse.pdf | Download | 1 | Ergänzungen Giessenstrasse.pdf |