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Planverfahren, Baulinienplan Haldenbach, Festlegung Gewässerraum
23. Januar 2014
In Anwendung von Art. 29 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1) hat der Gemeinderat betreffend die Grundstücke Nr. 1508, 1517, 1873, 1218, 1220 und 221 folgenden Sondernutzungsplan genehmigt:

Baulinienplan «Haldenbach, Festlegung Gewässerraum»

Dieses Projekt liegt während 30 Tagen auf der Gemeinderatskanzlei, Kirchweg 6, Au, vom 24. Januar bis 24. Februar 2014 öffentlich auf.

Schriftliche Einsprachen gegen den Sondernutzungsplan sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat, Kirchweg 6, 9434 Au, zu richten. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Zugehörige Objekte

Name
20131213_Baulinienplan_Haldenbach_Festlegung_Gewasserraum.pdf Download 0 20131213_Baulinienplan_Haldenbach_Festlegung_Gewasserraum.pdf

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