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Kontrolle der Zivilschutzräume
5. September 2013
Gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des Zivilschutzes wird vom 10. bis 12. September 2013 ein Teil der seit 1968 erstellten Schutzräume einer bautechnischen Kontrolle unterzogen. Diese wird durch Fachpersonal der Regionalen Zivilschutzorganisation Mittelrheintal durchgeführt. Sie beinhaltet im Wesentlichen eine Funktionskontrolle des Belüftungsaggregats und der Überdruckventile. Zu diesem Zweck müssen die Schutzraumabschlüsse (Panzertüre und Notausstieg) geschlossen werden können. Die betreffenden Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltungen haben den Kontrollpersonen den Zutritt zu den Schutzräumen zu gewähren und haben deshalb vor Kurzem eine schriftliche Mitteilung mit dem genauen Zeitpunkt der Kontrolle erhalten.
Kontrolle eines Zivilschutzraums
Kontrolle eines Zivilschutzraums

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