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Planverfahren, Gestaltung Giessenstrasse
6. Juni 2013
Der Gemeinderat hat den Massnahmenplan Gestaltung für die Giessenstrasse, Au, in Anwendung von Art. 38 ff. Strassengesetz (sGS 732.1) erlassen. Dieser wurde von der Kantonspolizei vorgeprüft. Der Massnahmenplan liegt auf der Gemeinderatskanzlei, Kirchweg 6, Au, während 30 Tagen vom 6. Juni 2013 bis 6. Juli 2013 öffentlich auf (Plan als PDF-Datei, siehe unten). Kommen Sie persönlich vorbei, wir geben ihnen gerne über die geplanten Massnahmen Auskunft.

Schriftliche Einsprachen gegen den oben erwähnten Erlass sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat, Kirchweg 6, Au, zu richten. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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