Schriftliche Einsprachen gegen den oben erwähnten Erlass sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat, Kirchweg 6, Au, zu richten. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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Situationsplan_Verkehrsberuhigung_Giessenstrasse.pdf | Download | 0 | Situationsplan_Verkehrsberuhigung_Giessenstrasse.pdf |