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Verbrennen von Astraum und Gartenabfällen ist verboten
4. Mai 2013
Das Verbrennen von jeglichen Abfällen ist strikte verboten. So zum Beispiel auch frisch geschlagener Astabraum aus der Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenabfälle. Das illegale Verbrennen von Abfällen führt zu erheblichen Umweltbelastungen. Dabei werden giftige Rauchgase freigesetzt. Je nach Art des Abfalls und der Verbrennungsbedingungen sind im Abgas neben Kohlenmono-, Stick- und Schwefeloxid auch gefährliche Substanzen wie Salzsäuregas, Formaldehyd, Schwermetalle sowie Dioxine und Furane zu finden. Im Unterschied zu den gereinigten Abgasen aus den Kehrichtverbrennungsanlagen-Hochkaminen werden die Abgase bei der illegalen Abfallverbrennung ungefiltert in die Luft und in Bodennähe freigesetzt. Sie belasten deshalb unsere Atemluft unnötig sowie die nächste Umgebung wesentlich stärker. Feinstaub entsteht und belastet die Atmungsorgane von Mensch und Tier. Dioxine, die beim Abfallverbrennen im Freien entstehen, lagern sich auf den Pflanzen in der Umgebung ab. Besonders betroffen sind Blattgemüse: Ihre ausladenden Blätter fangen diese Schadstoffe geradezu ein. Mit der Nahrung gelangt das Gift anschliessend in den Körper von Mensch und (Nutz-)Tier. Helfen Sie mit, unsere Luft sauber zu halten. Wir bitten die Bevölkerung auf jegliches Verbrennen von Abfällen aus der Land-, Forst- und Gartenbewirtschaftung zu verzichten. Wir bedanken uns für die Einhaltung obiger Vorschriften zum Wohle der Luft und von uns allen.

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