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Strassenverunreinigungen
4. April 2013
Durch landwirtschaftliche und bauliche Tätigkeiten werden immer wieder verschiedene Gemeindestrassen zum Teil stark verschmutzt. Dies kann vielfach nicht verhindert werden. Wichtig ist aber, dass nach den besagten Arbeiten der ordungsgemässe Zustand wieder hergestellt wird. Da Verunreinigungen ein erhöhtes Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen, muss der Verursacher die Verunreinigungen gemäss Strassengesetz umgehend beseitigen.
Auszug aus Art. 19 Strassengesetz (SR 741.01): "Wer Strassen übermässig verschmutzt, hat sie unverzüglich zu reinigen." Kommt der Verursacher dieser Pflicht trotz Aufforderung nicht nach, so wird die Reinigung auf seine Kosten vorgenommen. Wir danken für die Sauberhaltung unserer Strassen und die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer.

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