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Öffentliche Planauflage SBB, Au-St. Margrethen
7. April 2013
Das Bundesamt für Verkehr legt die Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB, Infrastruktur Projekte, Postfach 4267, Zentralstrasse 1, 6002 Luzern, betreffend Oberbauerneuerung 2014; Au – St. Margrethen, Gleis 352 / km 51.227 – km 53.015, öffentlich auf.

Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Die Gesuchsunterlagen können vom 9. April 2013 bis zum 8. Mai 2013 auf der Gemeinderatskanzlei der Politischen Gemeinde Au (Büro 6) zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vor-zubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art 18f Abs. 2 EBG).
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Geleiserneuerung
Geleiserneuerung, Symbolbild

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