Bei der Erstellung der Tempo 30 Zone Blattacker war ursprünglich geplant, die Gutenbergstrasse und den Hirschenweg miteinzubeziehen. Die Forderung der Kantonspolizei, dass alle Trottoirüberfahrten zurückgebaut werden müssen, hat dann aber dazu geführt, dass auf den Einbezug dieser beiden Strassenzüge in die Tempo 30 Zone Blattacker aus signaltechnischen Gründen verzichtet werden musste.
Die Kantonspolizei hat nun die Trottoirüberfahrt Hirschenweg nochmals geprüft und kommt zum Schluss, dass diese ausnahmsweise auch in einer Tempo 30 Zone konform ist. Sie darf also bestehen bleiben. Der Gemeinderat hat deshalb die Erweiterung der Tempo 30 Zone Blattacker, Heerbrugg um die Strassen Hirschenweg und Gutenbergstrasse gestützt auf Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1) erlassen. Sie liegt auf der Gemeinderatskanzlei, Kirchweg 6, Au, während 30 Tagen vom 22. März bis 22. April 2013 öffentlich auf.
Schriftliche Einsprachen gegen die oben erwähnten Erlasse sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat, Kirchweg 6, 9434 Au, zu richten. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
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Zugehörige Objekte
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Massnahmenplan_Erweiterung_T30_Blattacker.pdf | Download | 0 | Massnahmenplan_Erweiterung_T30_Blattacker.pdf |