Neu: Diese Anmeldeformulare sind der SVA St. Gallen direkt einzureichen.
Ab 1. Februar 2013 können Personen die kein Anmeldeformular erhalten haben eine Selbstberechnung vornehmen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht. Bei einem allfälligen Anspruch kann das Anmeldeformular heruntergeladen werden.
Das Anmeldeformular ist ab Anfang Februar 2013 auch bei der AHV-Zweigstelle erhältlich.