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Gestaltungsplan Bartlishalde, Au; Auflage
15. November 2012
In Anwendung von Art. 29 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1) hat der Gemeinderat am 5. November 2012 den Gestaltungsplan «Bartishalde, Au» 1: 500, erlassen. Dieser liegt während 30 Tagen vom 16. November bis 17. Dezember 2012 bei der Gemeinderatskanzlei, Kirchweg 6, Au, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den vorgenannten Erlass beim Gemeinderat Au Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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