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Referendumsvorlage
30. Oktober 2012
Der Gemeinderat Au hat am 20. August 2012 die Interkommunale Vereinbarung zwischen den Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau (Mitgliedsgemeinden) über die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheintal beschlossen. Der Beschluss unterliegt gemäss Art. 12 Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Referendumfrist läuft bis 8. Dezember 2012. Die Vorlage kann auf der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren beträgt 400 Unterschriften. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]). Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

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