Die Überprüfung der 14 Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen (ausgenommen Tempo 30 Zonen) ist im Gegensatz zu den Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen bereits erfolgt. Mit Entscheid des Gemeinderats vom 17. September 2012 wurde die Wälli AG, Heerbrugg, beauftragt, bei vier Fussgängerstreifen Verbesserungsmassnahmen auszuarbeiten. Bei den restlichen zehn Fussgängerstreifen sind keine Massnahmen erforderlich.
Die Überprüfung der 14 Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen (ausgenommen Tempo 30 Zonen) ist im Gegensatz zu den Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen bereits erfolgt. Mit Entscheid des Gemeinderats vom 17. September 2012 wurde die Wälli AG, Heerbrugg, beauftragt, bei vier Fussgängerstreifen Verbesserungsmassnahmen auszuarbeiten. Bei den restlichen zehn Fussgängerstreifen sind keine Massnahmen erforderlich.