Im Rahmen der neuen eidgenössischen Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet, den ökomorphologischen Zustand der Gewässer, also den Zustand von Sohle und Ufer, flächenhaft zu erheben. Die erhobenen Daten werden aus verschiedenen Gründen benötigt: Sie dienen einerseits zur Umsetzung der Massnahmen, welche die eidgenössische Gewässerschutzverordnung fordert. Anderseits wird auch der Schutzbautenkataster wo nötig ergänzt. Mit Beschluss der Regierung vom 15. Mai 2012 wurden die entsprechenden Aufträge für die Gewässeraufnahmen erteilt. Die dazu beauftragten Büros sind berechtigt, im Auftrag des Kantons St.Gallen für die Gewässeraufnahmen private Grundstücke zu betreten. Dieses Recht stützt sich auf das Wasserbaugesetz des Kantons St. Gallen (Art. 57, WBG). Die Fachpersonen halten entsprechend Informationsflyer für die Bevölkerung bereit. Bei Unklarheiten ist die Kontaktadresse angegeben. Das Baudepartement des Kantons St. Gallen bittet die betroffenen Bürger um Verständnis.
Im Rahmen der neuen eidgenössischen Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet, den ökomorphologischen Zustand der Gewässer, also den Zustand von Sohle und Ufer, flächenhaft zu erheben. Die erhobenen Daten werden aus verschiedenen Gründen benötigt: Sie dienen einerseits zur Umsetzung der Massnahmen, welche die eidgenössische Gewässerschutzverordnung fordert. Anderseits wird auch der Schutzbautenkataster wo nötig ergänzt. Mit Beschluss der Regierung vom 15. Mai 2012 wurden die entsprechenden Aufträge für die Gewässeraufnahmen erteilt. Die dazu beauftragten Büros sind berechtigt, im Auftrag des Kantons St.Gallen für die Gewässeraufnahmen private Grundstücke zu betreten. Dieses Recht stützt sich auf das Wasserbaugesetz des Kantons St. Gallen (Art. 57, WBG). Die Fachpersonen halten entsprechend Informationsflyer für die Bevölkerung bereit. Bei Unklarheiten ist die Kontaktadresse angegeben. Das Baudepartement des Kantons St. Gallen bittet die betroffenen Bürger um Verständnis.