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Parkieren auf öffentlichen Strasse über Nacht
10. September 2009
Das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen über Nacht auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Gemeinde und des Kantons ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. So will es die Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Au. Sie hat die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Ziel.

Die Gebühren für diese sogenannten "Laternenparkplätze" werden im dazugehörigen Gebührentarif geregelt.

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