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Kantonaler Richtplan 12, öffentliche Auflage
18. April 2012
Der St. Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet, damit die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht aufgenommen werden können. Von Mitte März bis Ende April 2012 liegt der Entwurf der Richtplan-Anpassung 12 öffentlich auf. Der Entwurf sieht folgende Anpassungen vor: Die im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) erfassten st. gallischen Ortsbilder werden als schützenswerte Ortsbilder von nationaler Bedeutung in den Richtplan aufgenommen; zudem legt der Richtplan die schützenswerten Ortsbilder von kantonaler Bedeutung fest. Ziel ist, die Qualitäten der Ortsbilder zu erhalten und eine irreversible Schädigung zu vermeiden. Im Jahre 2008 wurde die Tektonikarena Sardona in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen. Geschlossen wird im Weiteren eine bei der letzten Richtplananpassung bemängelte Lücke bei der Regelung von Neueinzonungen in Gebieten mit mittlerer Gefährdung durch Naturgefahren.

Mitwirkung der Bevölkerung
Die Bevölkerung ist eingeladen, an der Anpassung 12 des Richtplans des Kantons St. Gallen mitzuwirken. Der Anpassungsentwurf 12 kann bei den Gemeinderatskanzleien, beim Empfang des Baudepartementes, Lämmlisbrunnenstrasse 54, St. Gallen, oder im Internet unter www.areg.sg.ch eingesehen werden. Anregungen sind bis 30. April 2012 schriftlich mit kurzer Begründung an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zu richten.

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