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Velovignette ist abgeschafft
14. März 2012
Ab 2012 benötigen Velos keine Velovignette mehr. Damit fällt auch der Versicherungsschutz weg. Bisher haben Velofahrende mit dem Kauf der Velovignette eine Haftpflichtversicherung erworben. Diese deckte bei Unfällen mit dem versicherten Velo die Kostenfolgen gegenüber Dritten. Neu muss nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die es benützt. Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten werden künftig in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Folgende Punkte sollten abgeklärt werden: Ist eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden? Deckt die Versicherung entsprechende Schadenfälle? Achtung: E-Bikes mit Tretunterstützung über 25km/h und Motorfahrräder brauchen weiterhin eine Vignette. Unter www.velovignette-ade.ch gibt es weitere Informationen.

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