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Auflagepflichtiger Erlass, rechtskräftig
20. Februar 2012
Die vom Gemeinderat am 5. Dezember 2011 erlassene Teilrevision des Reglementes über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz wurde vom 21. Dezember 2011 bis 20. Januar 2012 dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Der Erlass ist somit rechtskräftig.

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