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Tempo 30 Zonen, Planverfahren
23. Februar 2012
Der Gemeinderat hat die zwei Pläne der Tempo 30 Zonen «Walzenhauser- bzw. Fränzerenstrasse, Au» und «Neudorf, Au» gestützt auf Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1) erlassen. Diese wurden von der Kantonspolizei vorgeprüft. Die zwei Projekte entsprechen den strengen Vorgaben der Kantonspolizei. Sie liegen auf der Gemeinderatskanzlei, Kirchweg 6, Au, während 30 Tagen vom 24. Februar 2012 bis 26. März 2012 öffentlich auf. Die Pläne finden Sie unter dem Bild als PDF-Dateien (siehe "Dokumente").

Schriftliche Einsprachen gegen die oben erwähnten Erlasse sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat, Kirchweg 6, 9434 Au, zu richten. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
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Tempo 30 Zone
Tempo 30 Zone

Zugehörige Objekte

Name
Tempo 30 Zone, Walzenhauser-Fränzerenstrasse, Au.pdf Download 0 Tempo 30 Zone, Walzenhauser-Fränzerenstrasse, Au.pdf
Tempo 30 Zone, Neudorf, Au.pdf Download 1 Tempo 30 Zone, Neudorf, Au.pdf

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