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Hundelösung, Kurse, Robidogs
8. Februar 2012
Hundelösung 2012
Die Hundetaxe für das Jahr 2012 wird wie im Vorjahr wieder mit einer Rechnung erhoben. Es ist folgendes zu beachten:
  1. Alle Welpen müssen innerhalb von drei Monaten einen Mikrochip bekommen und in der ANIS Datenbank in Bern registriert werden (www.anis.ch).
  2. Gemäss kantonalem Hundegesetz sind alle Hunde im Alter von mehr als fünf Monaten melde- bzw. taxpflichtig.
  3. Die Hundetaxe für einen Hund beträgt gemäss Hundereglement (in Kraft seit 1. Januar 2012) CHF 100, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 150.
  4. Die Neuanschaffung eines Hundes muss dem Einwohneramt bzw. der Hundekontrolle gemeldet werden.
  5. Die Hundehalter sind verpflichtet, Adressänderungen, Halter- bzw. Besitzerwechsel und das Ableben des Hundes dem Einwohneramt bzw. der Hundekontrolle und der ANIS Datenbank in Bern zu melden.
  6. Aufgrund der neuen Tierschutzverordnung müssen Hundehalter einen Theorie- und Praxiskurs (Sachkundenachweis) absolvieren. Die Kursnachweise müssen dem Einwohneramt bzw. der Hundekontrolle zugestellt werden.

Hundekurse
Der Theoriekurs zur Hundehaltung ist von allen Personen zu absolvieren, welche bis anhin noch nie Halter eines Hundes waren. Da der Kurs grundsätzlich vor dem Erwerb eines Hundes besucht werden muss, ist der Nachweis bereits im Zeitpunkt des Erwerbs einzureichen. Der Praxiskurs ist mit jedem neuen Hund innerhalb eines Jahres seit Neuanschaffung des Tieres zu absolvieren.

Weitere Infos und wichtige Links finden Sie hier.

Neue Robidogs
Am Elektraweg neben der Liegenschaft Nefenstrasse 4, Heerbrugg und bei der Kreuzung Nefen- bzw. Fasanenstrasse (SFS Unimarket) werden vom Bauamt je ein neuer Robidogbehälter montiert.
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