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Verkehrsberuhigung, Oberfahrstrasse, Au
8. Februar 2012
Der Gemeinderat hat am 6. Februar 2012 gestützt auf Artikel 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) die Verkehrsberuhigung zur Verbesserung der Kreuzung Oberfahrstrasse-Kamorweg erlassen (Plan siehe "Dokument" unten). Die Kantonspolizei hat den Standort des Elements geprüft und befürwortet.

Der vorstehende Planerlass liegt während 30 Tagen vom 10. Februar 2012 bis 12. März 2012 bei der Gemeinderatskanzlei, Kirchweg 6, Au, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den vorgenannten Erlass beim Gemeinderat Au Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.

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