Der vorstehende Planerlass liegt während 30 Tagen vom 10. Februar 2012 bis 12. März 2012 bei der Gemeinderatskanzlei, Kirchweg 6, Au, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den vorgenannten Erlass beim Gemeinderat Au Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.
Zugehörige Objekte
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