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Auflage: Teilzonenplan Sterngarage Heerbrugg
8. Februar 2012
In Anwendung von Art. 29 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1) hat der Gemeinderat am 18. Januar 2012 betreffend Grundstücke Nr. 634 und 637 folgende Planunterlage genehmigt: Teilzonenplan «Sterngarage, Heerbrugg» 1: 500, Grundstücke Nr. 634 und 637 (siehe "Dokument" unten).

Der vorstehende Planerlass liegt während 30 Tagen vom 10. Februar 2012 bis 12. März 2012 bei der Gemeinderatskanzlei, Kirchweg 6, Au, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den vorgenannten Erlass beim Gemeinderat Au Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.

Zugehörige Objekte

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