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Individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2012
13. Januar 2012
Der ordentliche Bezügerkreis wird durch die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen (SVA) in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden ermittelt. Dabei bilden die Steuerangaben der Steuerperiode 2010 die Grundlage. Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen erhalten bis Ende Januar 2012 das Anmeldeformular zugestellt. Dieses ist der AHV-Zweigstelle innert 20 Tagen per Post zuzustellen oder kann in den Briefkasten beim Eingang des Gemeindehaus eingeworfen werden. Dem Anmeldeformular sind Fotokopien der für das Jahr 2012 gültigen Policen der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) aller Personen beizulegen, für die Prämienverbilligung beantragt wird. Bei Jugendlichen ist die Art der Ausbildung anzukreuzen. Ab Anfang Februar 2012 können Personen, die kein Anmeldeformular erhalten haben, eine Selbstberechnung vornehmen und bei einem allfälligen Anspruch das Anmeldeformular herunterladen. Das Anmeldeformular ist ab Anfang Februar 2012 auch bei der AHV-Zweigstelle erhältlich.

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