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Feststellung Abstimmungsergebnis
13. Mai 2020

Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat gemäss Art. 111 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Betreffend Ergebnis und Durchführung der kommunalen Urnenabstimmung vom 19. April 2020 zu Jahresrechnung 2019 und Budget 2020 ist die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen. Sowohl die Jahresrechnung 2019 und der Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019, als auch das Budget und des Steuerfuss für das Jahr 2020 wurden genehmigt. Der Gemeinderat hat das endgültige Ergebnis festgestellt und dankt allen Abstimmenden für ihr Vertrauen.

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